Gerechtere Aufteilung zwischen Gemeinden und Kanton

Dank der Forderung aus dem Limmattal für einen Soziallastenausgleich stimmen wir am 27. September über die Änderung des Zusatzleistungsgesetzes ab. Damit wird erreicht, dass die Kosten für die Ergänzungsleistungen zwischen Kanton und Gemeinden gerechter verteilt und somit sozial stark belastete Gemeinden finanziell entlastet werden.

Nicht alle Gemeinden haben die gleichen Voraussetzungen. Die Aufwendungen für Sozialleistungen wie Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen usw. sind sehr unterschiedlich und werden von der Zusammensetzung der Bevölkerung, der Zentrumsnähe und dem Wohnungsangebot bestimmt. Die grossen Städte und

die Agglomerationsgemeinden tragen höhere Lasten. Die vier grössten Gemeinden des Limmattals – Dietikon, Schlieren, Urdorf und Oberengstringen – sind besonders betroffen. So wendet beispielsweise die Stadt Dietikon für die Sozialleistungen über 25 % ihrer Ausgaben auf, während reiche Seegemeinden keine 6 % ihres Gemeindebudgets benötigen. Der kantonale Finanzausgleich stattet die Gemeinden mit ähnlichen Mitteln zur Gewährleistung ihrer Aufgaben aus.

 

Fehlender Soziallastenausgleich

Da die unterschiedlichen Sozialausgaben beim kantonalen Finanzausgleich nicht berücksichtigt werden, reicht das Geld für Gemeinden mit hohen Sozialausgaben nicht. Das Problem verschärfte sich: in den letzten 15 Jahren stiegen die Sozialkosten bei den Gemeinden um 56 %, die Unterschiede der Belastungen verdoppelten sich gar. Die Konsequenz: Gemeinden mit hohen Sozialkosten haben höhere Steuerfüsse und können sich gerade im sozialen Bereich weniger leisten. Deshalb forderte das Limmattal einen Soziallastenausgleich.

 

Fairere Finanzierung

Die am stärksten wachsenden Sozialkosten sind die Ergänzungsleistungen (EL), welche kleine AHV- und IV-Renten um einen Betrag ergänzen, um ein würdiges Leben zu ermöglichen. Im Kanton Zürich zahlen heute die Gemeinden 56 % der EL, während der Kanton Zürich gerade einmal 18% der Kosten trägt und der Bund die restlichen 26 % übernimmt. Der Kanton Zürich zahlt im schweizerischen Vergleich extrem wenig an die EL. Mit der Änderung des Zusatzleistungsgesetzes soll der Anteil von Kanton und Bund auf 70 % erhöht werden. Da Gemeinden mit hohen Kosten für die EL mehr ausgeben müssen, profitieren sie auch mehr. Der vom Kanton übernommene Anteil ist gerechter finanziert, da die Kosten gleichmässig über den gesamten Kanton verteilt werden. Im kantonalen Haushalt sind genügend Reserven vorgesehen, sodass die Umverteilung der Belastung im Rahmen von zirka 200 Millionen Franken getragen werden kann. Wegen der Coronasituation und deren Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen wird eine gerechte Finanzierung der Sozialleistungen noch wichtiger. Bereits sozial stark belastete Gemeinden werden die wirtschaftlichen Auswirkungen stärker zu spüren bekommen: Ein Soziallastenausgleich ist dringlicher denn je!