Arbeit für Asylsuchende, vorläufig aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge – alle profitieren

Der Kan­ton Zürich schöpft das Po­ten­tial von Asyl­su­chen­den, vor­läu­fig Auf­ge­nom­me­nen und an­er­kann­ten Flücht­lin­gen viel zu wenig aus. Die SP for­dert den Re­gie­rungs­rat mit einem Vor­stoss im Kan­tons­rat auf, den Ein­stieg die­ser Per­so­nen in den Ar­beits­markt zu för­dern und zu er­leich­tern. Der Vor­stoss wird von der EVP und der GLP mit­ge­tra­gen.

Eine Ar­beit­stätig­keit ver­schafft Men­schen Sinn­stif­tung, ge­sell­schaft­li­che Par­ti­zi­pa­tion, eine Ta­ges­s­truk­tur und die Mög­lich­keit, ihren Le­bens­un­ter­halt teil­weise oder vollstän­dig sel­ber fi­nan­zie­ren zu kön­nen. Die För­de­rung und Er­leich­te­rung der Ar­beit­stätig­keit von Asyl­su­chen­den, vor­läu­fig Auf­ge­nom­me­nen und an­er­kann­ten Flücht­lin­gen liegt glei­cher­mas­sen im In­ter­esse der be­tref­fen­den Per­so­nen, der Ge­sell­schaft, der Wirt­schaft sowie der Steu­er­zah­le­rin­nen und Steu­er­zah­ler, ist die Al­ter­na­tive zur Er­werbstätig­keit doch ein­zig die Un­ter­stüt­zung durch die Asyl­für­sorge oder die So­zi­al­hil­fe.

 

Die ge­gen­wär­tige Si­tua­tion im Kan­ton Zürich ist un­be­frie­di­gend. Die Er­werbs­quote von Asyl­su­chen­den ist sehr tief, ins­be­son­dere auch im Ver­gleich mit an­de­ren Kan­to­nen, deren Werte teil­weise mar­kant höher sind. Im Jahr 2008 waren 14 Pro­zent der Asyl­su­chen­den ar­beit­stätig, im Jahr 2013 waren es noch 2 Pro­zent und im Jahr 2014 we­ni­ger als 1 Pro­zent. Der Kan­ton Zürich (Amt für Wirt­schaft und Ar­beit) ver­folgt seit ge­rau­mer Zeit eine äus­serst re­strik­tive Pra­xis bei der Er­tei­lung von Ar­beits­be­wil­li­gun­gen für Asyl­su­chende und er­laubt die Ar­beit­stätig­keit ge­ne­rell nur in we­ni­gen Be­rei­chen. Der Spiel­raum im Kan­ton für eine an­dere Pra­xis ist je­doch vor­han­den – auch unter Berück­sich­ti­gung des In­län­der­vor­rangs, sowie der orts- und bran­chenüb­li­chen Lohn- und Ar­beits­be­din­gun­gen. Gemäss Asyl­ge­setz dür­fen Asyl­su­chende in den ers­ten drei Mo­na­ten nach Ein­rei­chung des Asyl­ge­suchs keine Tätig­keit aus­ü­ben, darü­ber hin­aus be­ste­hen bun­des­recht­lich keine grund­le­gen­den Ein­schrän­kun­gen.

 

Bei vor­läu­fig Auf­ge­nom­me­nen sowie an­er­kann­ten Flücht­lin­gen ist es im Re­gel­fall so, dass sie bei Er­halt ihres Sta­tus auf So­zi­al­hilfe an­ge­wie­sen sind, was nach­voll­zieh­bar ist, da sie sich seit län­ge­rer Zeit nicht (mehr) in einem Ar­beitspro­zess be­fin­den und über wenig bis keine Deutsch­kennt­nisse ver­fü­gen und kaum in­te­griert sind. Die Zeit vor Er­halt des Blei­be­rechts ist fak­tisch ver­lo­ren, wenn nicht schon hier eine Vor­be­rei­tung für den Ar­beits­markt ein­setzt. Das Re­sul­tat ist, dass diese Per­so­nen umso län­ger auf So­zi­al­hilfe an­ge­wie­sen sind, mit den ent­spre­chen­den Kon­se­quen­zen für die öf­fent­li­che Hand. Die­ses Po­ten­tial muss bes­ser aus­ge­schöpft wer­den, indem diese Men­schen mit­tels ge­ziel­ter In­te­gra­ti­ons­mass­nah­men früh­zei­tig auf eine Ar­beit­stätig­keit vor­be­rei­tet wer­den.

 

Eine Ar­beit­stätig­keit ist die beste Prä­ven­tion ge­genü­ber ne­ga­ti­ven Aus­wir­kun­gen von Un­ter­be­schäf­ti­gung und Lan­ge­weile (so­ziale Iso­la­tion, ge­sund­heit­li­che Ein­schrän­kun­gen, Klein­kri­mi­na­lität) und ver­mit­telt den be­tref­fen­den Per­so­nen Per­spek­ti­ven. Eine höhere Er­werbs­quote stärkt darü­ber hin­aus die Ak­zep­tanz der Be­völ­ke­rung für das Asyl­we­sen.