Die Axpo muss in öffentlicher Hand bleiben

Gemeinsame Erklärung der SP- und der SVP-Fraktion des Kantonsrates Zürich zur Axpo

Das NOK-Konkordat von 1914 soll durch einen Aktionärbindungsvertrag (ABV) und eine verbindliche, regelmässig nachzuführende Eignerstrategie ersetzt werden. Damit sollen überholte Bestimmungen entfernt, die Axpo im heutigen Energiemarkt handlungsfähig gemacht und die öffentlichen Interessen in der zu fast 100% im Besitz der Kantone befindlichen Axpo-Gruppe gewahrt werden. Die Fraktionen von SP und SVP begrüssen grundsätzlich das Vorhaben der Eigentümer-Kantone und Kantonswerke, die Axpo auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen.

 

Die beiden Fraktionen fordern aber zwingend eine Überarbeitung des aktuell vorliegenden Entwurfs eines ABV und einer Eignerstrategie, welche der Verwaltungsrat der Axpo mit den Eigentümer-Kantonen und Kantonswerken ausgehandelt hat und die das NOK-Konkordat von 1914 ersetzen sollen. Sie verlangen eine Nachbesserung mit den folgenden Änderungen:

 

  1. Die grossen Wasserkraftwerke, an denen die Axpo und ihre Tochtergesellschaften massgeblich beteiligt sind, müssen in öffentlicher Schweizer Hand bleiben.
  2. Das Netz der Axpo und deren Beteiligung am Höchstspannungsnetz muss vollständig in öffentlicher Schweizer Hand bleiben.
    Das neue Vertragswerk muss jederzeit rechtlich verbindlich die Einhaltung der vorher genannten Forderungen sicherstellen. Insbesondere der vorgeschlagene automatische Ablauf der Eignerstrategie nach 8 Jahren ist abzulehnen.
  3. Zudem verlangt die SP analog zu allen anderen wichtigen Unternehmen in kantonalem Eigentum, auch in der Axpo eine parlamentarische Oberaufsicht zu installieren und die dazu notwendigen Einsichtsrechte festzulegen.

Gemeinsam fordern wir den Regierungsrat auf, umgehend Nachverhandlungen mit den anderen Kantonen und Eignern aufzunehmen, damit die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden können. SVP und SP sind überzeugt, dass diese Forderungen nicht nur in den verschiedenen NOK-Kantonen von den parlamentarischen Mehrheiten unterstützt werden. Sie entsprechen auch dem klaren Willen der Bevölkerung.

 

ABV und Eignerstrategie müssen im Kanton Zürich vom Kantonsrat genehmigt werden. Falls die Axpo-Eigner den aktuellen Entwurf ABV und die Eignerstrategie nicht im Sinne dieser klaren Vorgaben überarbeiten, werden weder die SP noch die SVP der Genehmigung der neuen Axpo-Struktur im Kantonsrat zustimmen. Damit wird diese scheitern und das aus der Zeit gefallenen NOK-Konkordat weiter bestehen bleiben.

 

Der Aktionsbindungsvertrag setzt die einstimmige Zustimmung aller Eigner voraus. Die Regierung hat es in der Hand, das Scheitern zu verhindern und dem Kantonsrat im nächsten Jahr einen mehrheitsfähigen ABV vorzulegen.

 

Auch in anderen Axpo-Träger-Kantonen werden die neue Axpo-Struktur und -Strategie heftig kritisiert. Mit ernsthaftem Widerstand gegen die Aufhebung des Konkordats und den vorliegenden ABV müssen die Regierungen und der Axpo-Verwaltungsrat nicht nur im Kanton Zürich rechnen, sondern auch in anderen Axpo-Trägerkantonen.