Was lange währt, wird endlich gut

Nach einer letzten Entschlackung verabschiedet der Kantonsrat das Gesetz zum Mehrwertausgleich. Damit erhalten die Zürcher gemeinden ein Instrument an die Hand, um auch die von leistungsfreien Aufwertungsgewinnen profitierenden Grundeigentümer mit einer Ausgleichsabgabe an den anfallenden Kosten zu beteiligen.

Mit der Streichung des Paragraphen 23 Absatz 2 hat der Kantonsrat das Gesetz zum Mehrwertausgleich entschlackt und die Zürcher Gemeinden vor einem unnötigen bürokratischen Mehraufwand verschont. Denn nachdem gestützt auf das neue Gemeindegesetz alle Gemeinden bis Ende 2021 die Gemeindeordnungen revidieren müssen, hätte der gestrichene Absatz zur Folge gehabt, dass jene Gemeinden, die den kommunalen Mehrwertausgleich einführen möchten, bereits in den Jahren 2022/2023 ihre Gemeindeordnung erneut einer Teilrevision hätten unterziehen müssten. Eine derart hohe Kadenz von Revisionen auf Stufe Gemeindeverfassung wäre von Behörden und Stimmberechtigten wohl berechtigterweise als problematisch empfunden worden. Mit der heutigen Streichung wird das verhindert.

 

Der Mehrwertausgleich sorgt dafür, dass nicht einfach die privaten Grundeigentümer den Gewinn einstreichen und die Steuerzahlenden auf den Kosten sitzenbleiben, sondern sich auch die Grundeigentümer mit einer Ausgleichsabgabe auf ihre leistungsfreien Aufwertungsgewinne an den Kosten beteiligen.

Wichtiges Instrument zur Umsetzung der Verdichtungsstrategie

Die Sachlage war von Anfang an klar: Die Gemeinden setzen die Raumplanung vor Ort um und bei ihnen fällt der Löwenanteil der Aufwertungs- und Infrastrukturkosten an. Also muss der Kanton ihnen ausreichend Spielraum bei der Ausgestaltung des Mehrwertausgleichs geben. Nur so können sie die vom Kanton vorgegebene Verdichtungsstrategie vernünftig umsetzen und die nötigen Investitionen in die Infrastruktur sowie soziale und ökologische Massnahmen bewältigen.

 

Dem trägt der nun verabschiedete Kompromiss Rechnung. Städte und Gemeinden können eine Ausgleichsabgabe von bis zu 40 Prozent bei Auf- und Umzonungen festlegen und damit die Grundeigentümer in einem vernünftigen Mass an den Infrastrukturkosten beteiligen. Gleichzeitig werden zahlreiche Schlupflöcher geschlossen, durch die sich Grundeigentümer dem Mehrwertausgleich entziehen konnten.

 

Und einmal mehr zeigt sich dabei: Es braucht den Druck der Bevölkerung – wie hier durch die Initiative für einen gemeindefreundlichen Mehrwertausgleich – und die engagierte Arbeit der linken Ratsseite, um vernünftige Lösungen für den Kanton Zürich zu finden.